IT5D-Axiome
IT5D-Axiome --> widerspruchsfrei
Aus der Sicht des IT5D-Teams sind die Grundsätze klar formuliert, widerspruchsfrei und plausibel.
Unter der Voraussetzung, dass alle generierten Zufallsdaten echte Zufallsdaten sind und bei ihrer unterschiedlichen Verwendung eine verwendungsbezogenen Gütebewertung vorgenommen wird, lässt sich kein Widerspruch ableiten...
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IT5D-Theorie ist sehr komplex!
HROTP-Verschlüsselung und ROTP-Verschlüsselung sind einfache, aber sehr komplexe Verfahren. Die als Hierarchie bzw. Schalenmodell dargestellten Transformationsregeln dienen als Hilfsmittel zum Umgang mit der Komplexität.
Laut Prof. Dr. M. Dietzfelbinger, Komplexitätstheoretiker an der TU Ilmenau, ist eine Beweisführung der Knackbarkeit von HROTP nicht möglich.
Betrachtet man das System der Regeln (Kalkül) von HROTP, so ist es widerspruchsfrei.
Es ist unmöglich die Transformationsregeln (Formeln) oder deren Negationen zu beweisen. So ist im Einzelnen das Axiom der Aneinanderreihung oder das Einflechten des Hashwertes nicht aus einer anderen Formel oder Transformationsregel ableitbar. [1] Selbige Schlussfolgerungen lassen sich auch auf die ROTP-Verschlüsselung übertragen.
In Bezug auf [1] könnte man davon ausgehen, dass damit die Beweisbarkeit der Nichtbeweisbarkeit erbracht ist.
IT5D --> Angriffsresistent auch gegen Quantencomputer
Theoretische Analysen der HROTP-Hierarchie zeigen, dass ein kryptografischer Angriff durch Aufteilung von Teilprozessen auf eine Vielzahl von Rechnern der Welt ausgeschlossen ist. Jeder Rechner muss die gesamte Hierarchie ausführen.
Wonach soll man suchen?
Bezieht man den Sachverhalt mit ein, dass jedes absolute Datum mit Zufallsdaten versetzt ist, über zufallsbestimmte Hyperräume in Bezug auf zufallsmaskierte Zufallsbezugspunkte in relative Daten zurück gerechnet werden müssen, zufallsgesteuerte geflochtene und rotierte Zufallsdaten entflochten und zurück rotiert werden müssen, so sucht der Hacker in jeder Ebene von E12 bis mindestens E3 der Rücktransformationen stets nach unbekannten Zufallsdaten.
Wie will man entscheiden, ob das rücktransformierte Zufallsdatum wirklich ein wahres Zufallsdatum der Ebene ist, besonders dann, wenn die rücktransformierten Zufallsdaten einer Ebene nie unmittelbar aufeinander bezogen sind.
Bei der ROTP-Verschlüsselung wäre eine Aufteilung auf eine Anzahl von Rechnern denkbar. Die Probleme liegen aber in der Aufteilungslänge, im Mischen eines Teiles der HROTP-verschlüsselten und des Anfanges der ROTP- verschlüsselten Daten und im Zufallsschlüssel, der keine Perioden aufweist und genausolang wie die zu verschlüsselnden Daten ist. Das dynamische zufallsgesteuerte Einbeziehen von rückgekoppelten verschlüsselten Daten der Schale "Verschlüsselung", die über mehrere Datendoppelblöcke sich hinziehen können, verschleiert die Aufteilungslänge. [2]
Sollte je ein Teil der Klardaten entschlüsselt werden können, was bei Kenntnis eines Datums im Klardatenstrom niemals mit 100% ausgeschlossen werden kann, so nutzt es den Angreifer nicht.
Denn, wie heißt es. Neues Spiel, neues Glück! Übertragen auf die Verschlüsselung bedeutet dies: Neue Datenblöcke, neue Zufalls-Permutationen, neuer Teilzufallsschlüssel, neue Zufalls-Rückkopplungen und neue zufallsgesteuerte antivalente bzw. äquivalente Bitverknüpfungen zwischen bearbeiteten Datenbit und Schlüsselbit.
Die ROTP-Verschlüsselung (ECHTZEITFÄHIGE QUANTENCOMPUTERSICHERE VERSCHLÜSSELUNG VON DATEN ALLER ART) ist laut schriftlichem Bescheid (AktZ.: PCT/EP2010/061019) der internationalen Bescheide-Behörde "eine One-Time-Pad Verschlüsselung mit gleichzeitiger Robustheit gegen quantenbasierten Angriffen".[3]
Verifikationen & Validationen der IT5D-Technologie
Die Umsetzbarkeit wurde anhand der einzelnen Verfahren HROTP und ROTP vollzogen. Dabei wurde die ROTP-Verschlüsselung zuerst als FPGA-Hardware-Varianten (siehe BMWi-Förderung) als Datenstromchiffre umgesetzt. Die erfolgreiche Implementierung bewies die Machbarkeiten...weiterlesen
[1] | Kalkül. https://de.wikipedia.org/wiki |
[2] | Rozek, J.; Rozek, W.:ECHTZEITFÄHIGE QUANTENCOMPUTERSICHERE VERSCHLÜSSELUNG VON DATEN ALLER ART. EP000002462717B1 |
[3] | Aussage im PCT-Bescheid zum PCT/EP2010/061019 |